Presse Akkreditierung


    Allgemein

    Bereich
    Antrag auf

    Bei Antrag auf Tagesakkredierung

    Persönliche Daten

    Anrede
    Hauptberufliche Ausübung der Journalistentätigkeit

    Berufsstatus

    Anstellung

    Presseausweis

    Presseausweis

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    Ich habe die Hinweise für zur Akkreditierung gelesen und akzeptiere diese

    Wichtige Hinweise:

    Mit der Unterzeichnung des Akkreditierungsantrages versichert der Unterzeichnende die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Kenntnis und die strikte Umsetzung und Einhaltung der Akkreditierungsvorgaben sowie der Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Deutschen Eishockey Liga 2 (Richtlinien der DEL2 Bereich Medien).

    Zur Akkreditierung im Bereich MEDIEN berechtigt sind nur hauptberuflich tätige (Sport-)Journalisten die einen Presseausweis besitzen, sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Internet-Vollredaktion vorweisen können, wenn sie selbständig oder freiberuflich tätig sind. Darüber hinaus ist der Club jederzeit berechtigt, den Nachweis über einen konkreten Redaktionsauftrag zu verlangen. Allein der Besitz eines Presseausweises reicht nicht aus, um für Spiele der Deutschen Eishockey Liga 2 akkreditiert zu werden, wenn ein konkreter Redaktionsauftrag nicht nachgewiesen werden kann. Internationale (Sport)Journalisten müssen sich durch einen Presseausweis des AIPS (Association Internationale de la Presse Sportive) ausweisen sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Internet-Vollredaktion nachweisen.

    Eine Akkreditierung im Bereich MEDIEN hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d.h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung eines von dem Club zugeteilten Arbeitsplatzes auf der Pressetribüne sowie nach Spielende - je nach Kapazität - auch zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums, es sei denn die örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben sehen etwas anderes vor.

    Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Spielbilder im Sinne dieser Richtlinie in Form von Einzel- oder Sequenzbildern zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt allerdings nicht dazu, solche Spielbilder in Form von Laufbildern zu erstellen. Die erstellten Fotos dürfen ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke verwendet werden. Jede weitere Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige der DEL2 und der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Clubs der abgebildeten Spieler. Etwaige Rechte Dritter bleiben unberührt. Es dürfen ausschließlich die durch den Heim-Club ausgewiesenen Arbeitsbereiche genutzt werden. Diese sind je nach den Gegebenheiten lokal gesondert definiert.

    In DEL2-Stadien, bei denen die Möglichkeit besteht zwischen den Spielerbänken direkt am Eislevel zu arbeiten, gelten die gesonderten Regelungen wie folgt: Der Fotograf stellt den Club und die Ligagesellschaft, durch einen zu unterzeichnenden Haftungsausschluss (gem. Anlage 1, Teil D), von etwaigen Schäden, die aufgrund einer Tätigkeit in einem nicht DIN-gesicherten Arbeitsbereich frei. Jeder tätige Fotograf hat einen geeigneten Kopfschutz (Eishockeyhelm) mit seitlicher Absicherung zu tragen.

    Mit der Abgabe des unterschriebenen Akkreditierungsantrages wird die Kenntnis der Richtlinien für den Bereich Medien für die Spiele der Deutschen Eishockey Liga 2, Saison 2017/18 (Erhältlich beim jeweiligen Club der DEL2) und deren strikte Umsetzung bzw. Einhaltung durch den Antragsteller versichert.

    Die Nichteinhaltung der in den Durchführungsbestimmungen einschließlich ihrer Anlagen festgelegten Vorgaben sowie die örtlichen Vorgaben des Ausrichters des DEL2-Spiels durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen sind möglich.

    Die Haftung der Ligagesellschaft, des DEB und der Clubs, ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen für Schäden am Eigentum des Journalisten ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

    Die vollständig ausgefüllten Akkreditierungsanträge einschließlich ihrer leserlichen Anlagen müssen vor Wochenendspieltagen spätestens am Donnerstag vorher bis 18.00 Uhr, vor Wochenspieltagen (Dienstag/Mittwoch) spätestens am Montag vorher bis 18.00 Uhr beim jeweiligen Club eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung ist nicht möglich.